Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kulisse
Ku|lịs|se, die; -, -n [französisch coulisse = Schiebewand, eigentlich = Rinne, zu veraltet coulis = zum Durchseihen, Durchfließen geeignet, zu: couler, ↑ "kulant"]:1. Teil der Bühnendekoration, besonders zusammen mit mehreren andern parallel oder schräg zur Rampe (mit Gängen für die Auftritte) angeordnete, verschiebbare, bemalte Seitenwand, die (zusammen mit anderen) einen Schauplatz darstellt:
Kulissen malen;
die Kulissen auf-, abbauen;
Kulissen schieben (umgangssprachlich; auswechseln);
der Darsteller kam beim Auftritt meist aus der rechten Kulisse (aus einem Gang zwischen den Kulissen der rechten Bühnenseite);
Ü das ist doch alles nur Kulisse (umgangssprachlich abwertend; vorgetäuscht);
Die erbaulichen Seiten des Lebens spielen in den Kulissen (Fries, Weg 313).
2. Hintergrund, äußerer Rahmen:
sie spielen am letzten Tag vor heimischer Kulisse (im eigenen Stadion);
die voll besetzten Ränge, die 80 000 Zuschauer bildeten eine großartige Kulisse für das Spiel;
die Vorgänge hinter den Kulissen (Vorgänge, die der Öffentlichkeit verborgen blieben);
im Spätneolithikum wurde dann der von Nord nach Süd ziehende Scheitel des Schafberges als Kulisse für einen Hügelgräberfriedhof gewählt (Archäologie 2, 1997, 6);
die Kulisse wird spätestens beim Halbfinale am heutigen Freitag schon wesentlich dichter sein (es werden wesentlich mehr Zuschauer kommen; Freiheit 30. 6. 78, 6);
Torsten, der schon mehrmals in seinem jungen Leben die Kulissen (die Umgebung, den Wohn-, Aufenthaltsort) gewechselt hatte (Danella, Hotel 245);
wer einmal hinter die Kulisseen des Eiskunstlaufs geschaut hat (wer einmal gesehen hat, wie es um die wirklichen Verhältnisse im Bereich des Eiskunstlaufs steht; Maegerlein, Triumph 36);
Darüber hinaus wird … hinter den Kulissen (im Hintergrund, im der Öffentlichkeit Verborgenen) derzeit intensiv diskutiert, ob nicht eine vorgezogene Integration von Führungskräften … möglich ist (CCI 10, 1997, 12).
3. (Technik) Hebel mit verschiebbarem Drehpunkt.
4. a) Gesamtheit von Personen, die sich berufsmäßig auf eigene Rechnung am Börsenhandel beteiligen;
b) nicht amtlicher Börsenhandel.
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