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Kronzeugenregelung
Kron|zeu|gen|re|ge|lung, die (Rechtssprache):(bei terroristischen Straftaten und Straftaten einer kriminellen Vereinigung) Regelung, durch die ein Täter eine mildere Bestrafung oder Straffreiheit erhalten kann, wenn er freiwillig Aussagen macht, die eine begangene Straftat aufzuklären oder eine geplante zu verhindern helfen.
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