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Kronzeuge
Kron|zeu|ge, der [im 19. Jahrhundert nach englisch King's evidence] (Rechtssprache):(im angloamerikanischen Strafverfahren) jemand, der gegen Zusicherung von Straffreiheit als [Haupt]zeuge der Anklage in einem Prozess um eine Straftat auftritt, an der er selbst beteiligt war:
als Kronzeuge benannt werden, auftreten;
Newton erhielt als Kronzeuge der Anklage Straffreiheit zugesichert (Spiegel 37, 1978, 125);
Ü Nach der Musik ist nämlich die Poesie … der erwählte Kronzeuge spartanischer Kultur (Hagelstange, Spielball 212).
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