Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kreuzverhör
Kreuz|ver|hör, das [Lehnübersetzung von englisch cross-examination] (Rechtssprache):Form der Vernehmung (im angelsächsischen Strafprozess), bei der Zeuge oder Sachverständiger allein durch den Staatsanwalt und den Verteidiger und nicht durch den Richter verhört werden:
Ü jemanden ins Kreuzverhör nehmen, einem Kreuzverhör unterziehen (jemanden mit vielen Fragen in Bezug auf etwas hart bedrängen mit der Absicht, etwas Bestimmtes zu erfahren);
Erst in einer zusätzlichen Abstimmung müsste geklärt werden, ob die Zeugen sich einem Kreuzverhör im Senat stellen müssten (Tagesspiegel 28. 1. 99, 7);
Am Sonntag, 24. Januar, nimmt der Schriftsteller Peter Härtling von 17 Uhr an die Literatur ins Kreuzverhör (FR 21. 1. 99, 4).
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