Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Krankenschein
Krạn|ken|schein, der:1. (früher) Schein, der die Mitgliedschaft eines Patienten in einer Krankenkasse bestätigt und bei dessen Vorlage der Arzt die Behandlungskosten mit der Krankenkasse abrechnet:
Viagra soll es nicht auf Krankenschein geben (Woche 3. 7. 98, 21).
2. (landschaftlich umgangssprachlich) Krankmeldung:
einen Krankenschein machen/haben (krankfeiern).
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