Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Körperverletzung
Kọ̈r|per|ver|let|zung, die (Rechtssprache):in einer körperlichen Misshandlung oder einer Beschädigung der Gesundheit eines anderen bestehendes Delikt:
leichte, schwere Körperverletzung;
Ein Eingriff ohne Einverständnis des Patienten erfülle »den Tatbestand der Körperverletzung« (Spiegel 14, 1987, 257).
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