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Konvergenzkriterium
Kon|ver|gẹnz|kri|te|ri|um, das:1. (Mathematik) Bedingung, unter der eine Folge oder Reihe einen Grenzwert besitzt:
Ein Konvergenzkriterium heißt »notwendig«, wenn es von jeder konvergenten Folge bzw. Reihe erfüllt ist (Mathematik II, 204).
2. (Wirtschaft) (innerhalb der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) wirtschaftspolitisches Kriterium, bei dem Übereinstimmung zwischen den Mitgliedstaaten herrschen soll:
Die viel zitierten Konvergenzkriterien für den Euro spielen eine nachgeordnete Rolle (Zeit 20. 5. 98, 15);
Nein zu einem zusätzlichen Konvergenzkriterium »Vollbeschäftigung« (Spiegel 25, 1997, 23).
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