Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
kontraktlich
kon|trạkt|lich :vertraglich:
Dieser Lehrvertrag (= Militärdienst) aber enthielt nichts weniger als seinen Tod, seinen kontraktlichen Tod, wenn er sich einfallen lassen würde, … davonzugehen (Strittmatter, Wundertäter 338);
wie auch Laban es merkte …, obgleich er den Vetter-Freier kontraktlich zum Mietssklaven herabgesetzt hatte (Th. Mann, Joseph 256).
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