Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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kon|tes|tie|ren (Rechtssprache veraltet):1. [lateinisch contestari = zum Zeugen nehmen, als Zeugen anrufen] (durch Zeugen, durch Zeugnis) bestätigen.
2. [französisch contester < lateinisch contestari (Rechtssprache) = in einem Prozess durch Zeugenaussagen ein Urteil bewirken] bestreiten, anfechten.
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