Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Konkubinat
Kon|ku|bi|nat, das; -[e]s, -e [lateinisch concubinatus, zu: concubinus = Beischläfer, zu: cubare = liegen; mit jemandem schlafen; ursprünglich = gesetzlich erlaubte außereheliche Gemeinschaft für Personen, die nach römischem Recht eine bürgerliche Ehe nicht eingehen konnten, z. B. Freigelassene] (Rechtssprache):eheähnliche Gemeinschaft ohne Eheschließung:
im Konkubinat leben;
In 13 weiteren Kantonen ist das Konkubinat sogar noch strafbar (MM 15. 10. 75, 15).
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