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Konkordanzdemokratie
Kon|kor|dạnz|de|mo|kra|tie, die (Politik):1. Form der Demokratie, bei der alle politischen Parteien an der Regierung beteiligt sind und der Regierung keine Oppositon gegenübersteht.
2. nach dem System der Konkordanzdemokratie (1) regierter Staat:
Denn die Schweiz ist im Ganzen mitnichten (nur) eine Konkordanzdemokratie (NZZ 3. 11. 2003, 11).
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