Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kommissar
Kom|mis|sar, der; -s, -e [spätmittelhochdeutsch commissari (Plural) < mittellateinisch commissarius = Beauftragter; zu lateinisch committere, ↑ "kommittieren"]:1. jemand, der von einem Staat mit einem besonderen Auftrag ausgestattet ist und spezielle Vollmachten hat:
das Gebiet wird von einem Kommissar verwaltet.
2. a) Dienstgrad, Dienstrang, besonders bei der Polizei;
b) Träger des Dienstgrades Kommissar (2 a):
der Kommissar tappt noch im Dunklen;
Kommissar Zufall (Zufall, der zur Aufklärung eines Verbrechens führt: Wahrscheinlich könne nur »Kommissar Zufall« den Tod des Mädchens klären helfen [MM 13./14. 2. 88, 12]).
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