Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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kom|men|tie|ren [lateinisch commentari = überdenken, erläutern, auslegen]:1. ein Druckwerk (z. B. einen Gesetzestext, eine wissenschaftliche Abhandlung o. Ä.) mit erläuternden und kritischen Anmerkungen versehen:
das Gesetz wurde so kommentiert: …;
eine Faksimileausgabe des erst 1956 wieder aufgetauchten Autographs, kommentiert von W. Virneisel (Welt 28. 6. 65, 7).
2. zu Tagesereignissen (in Presse, Rundfunk, Fernsehen) kritisch Stellung nehmen:
die Regierungserklärung wurde unterschiedlich kommentiert;
dass … jene Rede Eisenhowers … in den russischen Zeitungen abgedruckt wurde, ohne als imperialistisches Scheinmanöver kommentiert zu werden? (Dönhoff, Ära 184).
3. persönliche Anmerkungen zu etwas machen:
sie pflegte alles und jedes auf ihre Art zu kommentieren;
… warf Heyne Rock, Hose und Pullover einzeln zurück, wobei er jeden Wurf mit den Worten »Passt nicht« kommentierte (Ott, Haie 34);
Ruth Dreifuss weigerte sich vielmehr, zum Buch kommentierend Stellung zu nehmen (NZZ 2. 9. 2002, 13).
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