Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
kollusiv
kol|lu|siv (besonders Rechtssprache):unerlaubt zum Nachteil eines Dritten zusammenwirkend:
Aber auch in dieser Variante wird der Bundespräsident, so er die Auflösung des Parlaments unterschreibt, zum Akteur einer kollusiven Veranstaltung (SZ 31. 5. 2005, 4).
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