Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kollusion
Kol|lu|si|on, die; -, -en [lateinisch collusio = geheimes Einverständnis, zu: colludere = mit jemandem unter einer Decke stecken, eigentlich = mit jemandem spielen]:1. a) (Rechtswissenschaft) unerlaubtes gemeinsames Vorgehen zum Schaden eines Dritten;
b) (Rechtssprache) Verdunkelung, Verschleierung einer Straftat (z. B. durch Vernichtung wichtigen Beweismaterials).
2. unbewusstes, die Partnerwahl bestimmendes gemeinsames Grundmotiv eines Paares.
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