Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kollegium
Kol|le|gi|um, das; -s, …ien [lateinisch collegium, ↑ "Kolleg"]:1. a) Gruppe von Personen mit gleichem Amt oder Beruf:
ein Kollegium von Ärztinnen und Ärzten;
b) Gesamtheit der Lehrerinnen und Lehrer einer Schule;
c) (DDR) Gruppe von Anwält[inn]en, die gemeinsam Rechtsfälle bearbeiten.
2. Körperschaft, deren Mitglieder gemeinsam etwas beschließen.
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