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Kollegialitätsprinzip
Kol|le|gi|a|li|täts|prin|zip (besonders schweizerisch), Kol|le|gi|al|prin|zip, das :gemeinsame Beschlussfassung von gleichberechtigten Personen:
Das Kollegialprinzip in der Leitung von Wirtschaftsbetrieben (Börsenblatt 1960, 101).
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