Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
I
J
[K]
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
kollegial
kol|le|gi|al [lateinisch collegialis = das Kollegium betreffend]:1. dem (guten) Verhältnis zwischen Kolleginnen und Kollegen entsprechend:
mit kollegialem Gruß (einem Gruß von Kollegin/Kollege zu Kollegin/Kollege);
das war nicht sehr kollegial von ihm;
sie hat sich immer sehr kollegial [gegenüber den anderen] verhalten;
Herrschte auf so einer Stube guter kollegialer Geist, war es ein angenehmes Arbeiten (Bredel, Väter 35);
Journalisten überkommt in solchen Situationen kollegiales Mitgefühl (Hörzu 9, 1973, 5).
2. a) durch ein Kollegium erfolgend:
Nach der kollegialen Rektoratsverfassung der Universität München … kann jeder Professor … Rektor werden (MM 5. 7. 69, 32);
Zwar handelte der Papst in den letzten Konzilswochen kollegial: Seine Vorschläge durften diskutiert und geändert werden (Spiegel 52, 1965, 84);
b) nach Art eines Kollegiums zusammengesetzt:
Die (unechte) Magistratsverfassung … wird durch eine -e Exekutivbehörde (Magistrat aus [Ober]bürgermeister und Beigeordneten oder Stadträten) gekennzeichnet (Fraenkel, Staat 162).
kol|le|gi|al
mit kollegialem Gruß (einem Gruß von Kollegin/Kollege zu Kollegin/Kollege);
das war nicht sehr kollegial von ihm;
sie hat sich immer sehr kollegial [gegenüber den anderen] verhalten;
Herrschte auf so einer Stube guter kollegialer Geist, war es ein angenehmes Arbeiten (Bredel, Väter 35);
Journalisten überkommt in solchen Situationen kollegiales Mitgefühl (Hörzu 9, 1973, 5).
2. a) durch ein Kollegium erfolgend:
Nach der kollegialen Rektoratsverfassung der Universität München … kann jeder Professor … Rektor werden (MM 5. 7. 69, 32);
Zwar handelte der Papst in den letzten Konzilswochen kollegial: Seine Vorschläge durften diskutiert und geändert werden (Spiegel 52, 1965, 84);
b) nach Art eines Kollegiums zusammengesetzt:
Die (unechte) Magistratsverfassung … wird durch eine -e Exekutivbehörde (Magistrat aus [Ober]bürgermeister und Beigeordneten oder Stadträten) gekennzeichnet (Fraenkel, Staat 162).