Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kolleg
Kol|leg, das; -s, -s, selten: -ien [lateinisch collegium = (Amts)genossenschaft]:1. (veraltend) akademische Vorlesung:
ein vierstündiges (vier Wochenstunden umfassendes) germanistisches Kolleg;
ein Kolleg belegen, besuchen;
ein Kolleg über etwas halten;
niemand, der nach Allgemeinbildung strebte, unterließ es, wenigstens eines dieser berühmten Kollegien zu hören (Geissler, Nacht 5).
2. a) Einrichtung, über die im Rahmen des zweiten Bildungsweges die Hochschulreife erworben werden kann:
Für diese Kollegs gibt es keine festen Lehrpläne. Sie werden vielmehr von dem jeweiligen Leiter des Hauses selbst festgelegt (DM 45, 1965, 9);
b) ['kɔle:k] (österreichisch) berufsorientierte 2- bis 3-jährige Ausbildung im Anschluss an die Reifeprüfung:
Kolleg für Städtedtourismus und Eventmanagement.
3. kirchliche Studienanstalt für katholische Theologen; Gymnasium besonders der Jesuiten [mit Internat].
4. (österreichisch) Lehrgang, Kurzstudium nach der Reifeprüfung.
5. (veraltet) ↑ "Kollegium".
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