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Koalitionsfreiheit
Ko|a|li|ti|ons|frei|heit, die:das Recht, Vereine und Gesellschaften zu gründen, besonders im Rahmen des Arbeitslebens das Recht der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sich zur Vertretung ihrer sozialen Interessen in Vereinigungen zusammenzuschließen; Vereinigungsfreiheit.
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