Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
klausulieren
klau|su|lie|ren [zu ↑ "Klausel"] (selten):in Klauseln fassen, bringen; verklausulieren:
In Bürgschaftsverträgen wird dies als »Verzicht auf die Einrede der Vorausklage« klausuliert (SZ 17. 6. 2005, V2/25).
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