Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kläger
Klä|ger, der; -s, - [mittelhochdeutsch kleger, spätalthochdeutsch clagare] (Rechtssprache):Person, Institution, Firma o. Ä., die (im Zivilprozess) ↑ "Klage" (3) führt:
er tritt als Kläger auf;
den Kläger vor Gericht vertreten;
S wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen).
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