Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
klagen
kla|gen [mittelhochdeutsch klagen, althochdeutsch klagōn, ursprünglich lautmalend]:1. a) (gehoben) jammernd [mit entsprechenden Gebärden] den Schmerz, die Trauer laut äußern:
schon von Weitem hörte man die alten Frauen klagen;
sich klagend die Haare raufen;
b) sich über sein Leiden an etwas (Schmerzen, Beschwerden) äußern:
über Rückenschmerzen, Kopfschmerzen klagen;
Roman Bertini … klagte dem geradeso ungeschützten, aber widerstandsfähigeren Bruder über abgestorbene Zehen und Finger (Giordano, Die Bertinis 164);
c) Unmut, Ärger äußern, sich beschweren:
über die unwürdige Behandlung, über den unverschämten Hausverwalter klagen;
sie hatte nie darüber geklagt, dass der Lärm von Tag zu Tag stärker wurde;
»Wir kommen aus unserer Zwangslage nicht heraus«, klagt der Gewerkschafter über die chronisch unterbesetzten Finanzämter (Woche 31. 1. 97, 13);
d) Unzufriedenheit in bekümmertem Tonfall äußern:
er klagt, wann immer ich ihn treffe;
über schlechte Geschäfte klagen;
»Wie gehts?« – »Ich kann nicht klagen« (mir geht es ganz gut, ich habe keinen Grund, mich zu beschweren);
sein ständiges Klagen ist nervtötend;
»Ich habe kaum Freizeit«, klagte sie (SZ 19. 10. 2000, 15);
»Ich bin so müde«, klagt sie wie ein Vogel (Remarque, Obelisk 252);
e) jemandem (etwas, was einen bedrückt, was einem Sorgen macht) mitteilen:
jemandem sein Leid, sein Missgeschick, seine Not klagen;
So klagte mein Bruder Jehuda mir jüngst vertraulich, dass … (Th. Mann, Joseph 517);
f) (gehoben) den Verlust von jemandem, etwas stark empfinden und bedauern:
sie klagt über den Tod ihres Kindes, um ihr verlorenes Glück;
K alle gute, schöne Seelen klagen teilnehmend deines Ruhmes Fall (Schiller, Die unüberwindliche Flotte).
2. a) (von Vögeln) in klagendem Tonfall rufen, schreien:
am Wasser entlang, wo das Schilf nun schon grün wurde und die Kiebitze über den Wiesen klagten (Wiechert, Jeromin-Kinder 699);
b) (Jägersprache) (von bestimmten Tieren) aus Angst oder Schmerz kläglich-schwache Laute von sich geben:
das angeschossene Reh klagt im Dickicht.
3. [nach dem alten Brauch, beim Ertappen eines Verbrechers laut um Hilfe zu schreien und den Täter dann vor Gericht mit Geschrei und Gejammer zu beschuldigen]
a) bei Gericht ↑ "Klage" (3) führen:
er will [gegen die Firma] klagen;
auf Schadenersatz klagen;
die klagende Partei;
Sollte die Frau vor Gericht klagen und Recht bekommen, steht ihr ein minimaler Schadenersatz zu (Woche 14. 11. 97, 37);
K Hätte er, auf den ich klage, sich bei mir ausrüsten lassen (Kleist, Käthchen I, 1);
b) (österreichisch) verklagen:
Schnappschüsse aus dem Intimbereich der Königsfamilie schockieren England. Klagt die Queen den »Daily Express«? (Kronen-Zeitung 2996, 6).
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