Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Klage
Kla|ge, die; -, -n [mittelhochdeutsch klage, althochdeutsch klaga]:1. (gehoben) [mit entsprechenden Gesten verbundene] Worte oder Laute, durch die jemand Schmerz, Kummer, Trauer zum Ausdruck bringt:
eine verzweifelte Klage;
unsere Klage um den Verstorbenen;
die stille, stumme Klage der Mutter über den Tod ihres Kindes;
in laute Klagen ausbrechen;
sich in endlosen Klagen ergehen;
Ü die süße Klage (dichterisch; der wie eine Klage klingende Gesang) der Nachtigall.
2. Äußerung oder Worte, durch die jemand Missmut, Unmut, Ärger, Beschwerden zum Ausdruck bringt:
die Klagen über den unliebsamen Hausbewohner wurden immer häufiger;
in letzter Zeit kamen mehrmals Klagen über schlechte Bedienung, wegen dauernder Störungen;
es wurden keine neuen Klagen laut;
über etwas Klage führen;
Klagen vorbringen;
[keinen] Anlass, Grund zur Klage geben, haben;
Ihre Klagen über die zu hohen Lohnnebenkosten haben sie in jüngster Zeit fast eingestellt (Woche 28 2. 97, 5);
Und der gnädige Herr hat gesagt …, dass ich keine Klagen höre (benimm dich so, dass sich niemand über dich beklagt!; Lederer, Liebe 19).
3. (Rechtssprache) bei Gericht vorgebrachte Beschwerde und das Geltendmachen dieses Anspruchs durch ein gerichtliches Verfahren:
eine verfassungsrechtliche Klage;
Klage auf Zahlung der Schulden, auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses;
die Klage ist zulässig;
die Klage (das Verfahren) läuft [noch];
eine Klage prüfen, entscheiden, abweisen, zurückweisen, zurückziehen, zurücknehmen;
eine Klage (Klageschrift) abfassen, einreichen;
eine Klage (einen Prozess) [gegen jemanden] anstrengen, führen;
[gegen jemanden] Klage erheben (ein Verfahren einleiten);
das Gericht hat der Klage stattgegeben.
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