Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
klagbar
klag|bar [mittelhochdeutsch klagebære = beklagenswert; klagend] (Rechtssprache):so beschaffen, dass vor Gericht darauf geklagt werden kann:
eine klagbare Angelegenheit;
klagbar sein, werden (vor Gericht klagen).
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