Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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kirchlich
kịrch|lich:1. die ↑ "Kirche" (3, 4) betreffend, zur Kirche gehörend, von der ↑ "Kirche" (3, 4) ausgehend:
ein kirchliches Amt;
kirchliche Würdenträger;
ein kirchlicher Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage);
der Karfreitag wurde kirchlich aufgewertet.
2. den Geboten, Bräuchen, Riten der ↑ "Kirche" (3, 4) entsprechend:
eine kirchliche Trauung;
kirchlich begraben werden;
Dort traf er … Freunde, die heiraten wollten, aber keinesfalls kirchlich (Woche 17. 1. 97, 26).
3. kirchenfromm:
Dabei war der Alte Herr nie sehr kirchlich gewesen (Kempowski, Tadellöser 103).
kịrch|lich
ein kirchliches Amt;
kirchliche Würdenträger;
ein kirchlicher Feiertag (Feiertag mit religiöser Grundlage);
der Karfreitag wurde kirchlich aufgewertet.
2. den Geboten, Bräuchen, Riten der ↑ "Kirche" (3, 4) entsprechend:
eine kirchliche Trauung;
kirchlich begraben werden;
Dort traf er … Freunde, die heiraten wollten, aber keinesfalls kirchlich (Woche 17. 1. 97, 26).
3. kirchenfromm:
Dabei war der Alte Herr nie sehr kirchlich gewesen (Kempowski, Tadellöser 103).