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Kirchenabgabe
Kịr|chen|ab|ga|be, die:Abgabe, die eine Kirche von ihren Mitgliedern erhebt:
Vom Jahr 2000 an verliert die Kirche auch ihr Recht zur Eintreibung von Steuern. Sie kann aber weiter wie andere Religionsgemeinschaften über die staatliche Steuerbehörde Kirchenabgaben einziehen (SZ 31. 12. 99, 11).
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