Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kerker
Kẹr|ker, der; -s, - [mittelhochdeutsch kerker, karkære, althochdeutsch karkāri < lateinisch carcer]:1. (früher)
a) sehr festes [unterirdisches] Gefängnis:
jemanden aus dem Kerker befreien;
im Kerker liegen, schmachten (gehoben emotional; eine Freiheitsstrafe [unter erschwerten Bedingungen] verbüßen);
Ü das Haus wird ihr, der Leib wird der Seele zum Kerker (gehoben; umgibt sie wie ein Gefängnis, raubt ihr die [Bewegungs]freiheit);
Ihr Mann entkam den Häschern des Herrschers, sie wurde in den Kerker von Burg Waldeck geworfen (Hörzu 37, 1978, 40);
eingeschlossen in den goldenen Kerker, den er um sich selbst errichtet hat (Thieß, Reich 242);
b) Kerkerhaft:
zu lebenslänglichem Kerker verurteilt werden;
In Schottland als junger Mensch war er … von Insel zu Insel geflüchtet, hundertfältig von Kerker und schimpflichem Sterben bedroht (B. Frank, Tage 64).
2. (österreichisch früher Amtssprache, sonst österreichisch umgangssprachlich) Freiheitsstrafe:
er wurde zu zwei Jahren [einfachem, schwerem] Kerker verurteilt;
Wegen Raubes angeklagt – Zu einem Jahr Kerker verurteilt (Dolomiten 1. 10. 83, 9).
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