Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kerbholz
Kẹrb|holz, das :a) in der Wendung etwas auf dem/(bayrisch, österreichisch auch:) am Kerbholz haben (umgangssprachlich; etwas Unerlaubtes, Unrechtes, eine Straftat o. Ä. begangen haben; eigentlich = Schulden haben; nach dem Holzstab, in den Kerben als Nachweis z. B. für Schulden eingeschnitten wurden: Er hat gesagt, dass er gar nicht wissen möchte, woher ich komme und was ich auf dem Kerbholz habe [H. Weber, Einzug 144]);
b) längs gespaltener Holzstab, auf dessen nebeneinanderliegenden Hälften durch Kerben Warenlieferungen, Arbeitsleistungen und Zahlungsverpflichtungen vermerkt werden und die dann bei der fälligen Abrechnung genau miteinander verglichen werden:
Das kommt nicht aufs Kerbholz (braucht nicht bezahlt zu werden). Ich geb es gern (Schiller, Wallensteins Lager 11).
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