Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kenntnisnahme
Kẹnnt|nis|nah|me, die; - [zum 2. Bestandteil vgl. ↑ "Abnahme"] (Amtssprache):das Zur-Kenntnis-Nehmen:
nach Kenntnisnahme der Akten;
um gefällige Kenntnisnahme [der Akten] wird gebeten;
jemandem ein Schreiben zur Kenntnisnahme vorlegen.
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