Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kenntnis
Kẹnnt|nis, die; -, -se [mittelhochdeutsch kentnisse = (Er)kenntnis, gebildet zum 2. Partizip von mittelhochdeutsch kennen, ↑ "kennen"]:1. das Kennen einer [Tat]sache, das Wissen von etwas:
die Kenntnis der Beweggründe fehlt noch;
eine ganz genaue Kenntnis der Gegend mitbringen;
Kenntnis über diese Vorfälle/von diesen Vorfällen haben;
die eingehende Kenntnis von etwas voraussetzen;
das entzieht sich meiner Kenntnis (gehoben; das weiß ich nicht);
wir konnten uns aus eigener Kenntnis ein Bild machen;
nach meiner Kenntnis der Gesetze ist dieses Vorgehen nicht rechtswidrig;
ohne Kenntnis der Sachlage handeln;
von etwas Kenntnis bekommen, erhalten, erlangen (etwas erfahren);
von etwas Kenntnis nehmen (nachdrücklich; etwas beachten);
jemanden von etwas in Kenntnis setzen (nachdrücklich; jemanden über etwas unterrichten);
Ihre Mitteilung vom 9. Juli dieses Jahres haben wir zur Kenntnis genommen (entgegengenommen, registriert);
sie nahm diese Anordnung nicht zur Kenntnis (kümmerte sich nicht darum);
jemanden zur Kenntnis nehmen (jemanden beachten);
Vor allem aber haben wir … die Möglichkeit, in Kenntnis früherer Fehler und Unterlassungen unser Land und unsere Zukunft selber zu gestalten (Luzerner Tagblatt 31. 7. 84, 14);
sie wusste nicht einmal, wer und wie viel Menschen überhaupt Kenntnis davon hatten (davon wussten), was damals in Amerika wirklich passiert war (Danella, Hotel 260);
… schrieb ich ein Memorandum für Bundeskanzler Adenauer, das ich den Fraktionsvorsitzenden des Bundestages zur Kenntnis brachte (ihnen mitteilte; W. Brandt, Begegnungen 35).
2. [Fach]wissen, Sach- und Erfahrungswissen:
umfassende, gründliche, gediegene, besondere, ausreichende, begrenzte, oberflächliche, mangelhafte, lückenhafte Kenntnisse [in etwas];
seine Kenntnisse in Fremdsprachen sind nicht ausreichend;
Kenntnisse anhäufen, sammeln, gewinnen, haben, vermitteln;
seine Kenntnisse erweitern, vertiefen, auffrischen;
etwas erfordert fachliche, medizinische Kenntnisse;
sie hat sich gute Kenntnisse auf dem Gebiet der Mathematik/in der Mathematik erworben, angeeignet;
über hervorragende Kenntnisse der Rechtslage verfügen;
die Kenntnisse in Staatskunde schrumpfen (Brückenbauer 11. 9. 85, 1).
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