Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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kenntlich
kẹnnt|lich [spätmittelhochdeutsch (mitteldeutsch) kentlich, mittelhochdeutsch ken(ne)lich = erkennbar, bekannt, zu ↑ "kennen"]:in den Verbindungen kenntlich sein (wahrnehmbar, unterscheidbar [und als das, was er, sie, es ist], erkennbar sein: sie war an ihrer Stimme kenntlich; das Zeichen war weithin kenntlich; ein weithin kenntliches Zeichen; Maximiliane hatte sich die Namen der Heiligen eingeprägt, die in den weitgehend zerstörten Glasfenstern des Kreuzgangs noch kenntlich waren [Brückner, Quints 276]; Hans setzte an, die Arme auszubreiten, in weithin kenntlicher Wiedersehensfreude [Kronauer, Bogenschütze 115]);
jemanden, etwas kenntlich machen (jemanden, etwas wahrnehmbar, unterscheidbar, erkennbar machen; kennzeichnen: ein Hindernis durch Leuchtfarbe kenntlich machen; das Strychnin war durch ein rotes Etikett als Gift kenntlich gemacht; sich [als jemand, als etwas] kenntlich machen; Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Stock … kenntlich machen [Straßenverkehrsrecht, StVZO, 101]).
kẹnnt|lich
jemanden, etwas kenntlich machen (jemanden, etwas wahrnehmbar, unterscheidbar, erkennbar machen; kennzeichnen: ein Hindernis durch Leuchtfarbe kenntlich machen; das Strychnin war durch ein rotes Etikett als Gift kenntlich gemacht; sich [als jemand, als etwas] kenntlich machen; Blinde Fußgänger können ihre Behinderung durch einen weißen Stock … kenntlich machen [Straßenverkehrsrecht, StVZO, 101]).