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Kausalitätstheorie
Kau|sa|li|täts|the|o|rie, die (Rechtswissenschaft):(im Zivilrecht) Lehre, nach der ein einen Schaden verursachendes Ereignis nur dann zur Schadenersatzpflicht führt, wenn es im Allgemeinen und nicht nur unter besonders ungewöhnlichen Umständen einen Schaden herbeiführt.
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