Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
kassieren
1kas|sie|ren [für älter: einkassieren, Lehnübersetzung von italienisch incassare, ↑ "Inkasso"]:1. a) (einen zur Zahlung fälligen Betrag) einziehen:
die Miete kassieren;
er hat zwei Euro kassiert;
der Kellner hat schon kassiert;
b) (umgangssprachlich) jemandem einen fälligen Betrag abverlangen:
ein Organisationsfeind wurde einige Wochen nicht kassiert und darauf automatisch aus der Mitgliederliste gestrichen (Bredel, Väter 149).
2. (umgangssprachlich)
a) einnehmen:
hohe Prämien, Zinsen kassieren;
er kassiert ein ansehnliches Honorar;
Ü Lob, Anerkennung kassieren;
mein Chef kommt einmal in der Woche, … für die Stunden zu kassieren, die ich geschrieben hab' (Aberle, Stehkneipen 120);
Parteifanatiker, die Prestigeerfolge kassieren wollen (FAZ 115, 1958, 1);
b) (etwas Unangenehmes) hinnehmen müssen:
Strafpunkte, ein Tor kassieren;
während einer Prügelei einen Schlag, ein blaues Auge kassieren;
unsere Mannschaft kassierte Kritik, eine Niederlage;
der Junge entkommt, und der Polizist kassiert seinen Spott (Lenz, Brot 35).
3. (umgangssprachlich)
a) jemandem etwas wegnehmen; beschlagnahmen; sich aneignen:
die Polizei kassierte seinen Führerschein;
der Konzern versucht die kleineren Betriebe zu kassieren (aufzukaufen);
b) gefangen nehmen:
der Bankräuber wurde gestern kassiert;
falls der Ami uns doch kassieren sollte … (Küpper, Simplicius 141).
2kas|sie|ren [spätlateinisch cassare = aufheben, annullieren, zu lateinisch cassus = leer, nichtig]:
1. seines Amtes entheben, unehrenvoll aus dem Dienst entlassen:
du bist verworfen worden und kassiert wegen Maßlosigkeit (Th. Mann, Krull 349).
2. (Rechtssprache) (ein Gerichtsurteil) aufheben:
… fordere ich Sie auf, das Urteil zu kassieren (M. Walser, Eiche 57).
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