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Kassationshof
Kas|sa|ti|ons|hof, der (Rechtswissenschaft):1. höheres Gericht, das die Entscheidungen anderer Gerichte bestätigen oder aufheben, aber nicht durch eigene Urteile ersetzen kann.
2. (schweizerisch) Abteilung des Bundesgerichts, die bei Kassationsbeschwerde über die Verletzung des Bundesrechts durch kantonale Gerichte entscheidet.
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