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Kassageschäft
Kạs|sa|ge|schäft, das:1. (Börsenwesen) ↑ "Abschluss" (4 b) an der Börse, der sofort oder kurzfristig erfüllt werden muss.
2. (Wirtschaft) Bargeschäft im Handelsverkehr, das Zug um Zug abgewickelt wird.
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