Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Kanzler
Kạnz|ler, der; -s, - [mittelhochdeutsch kanzelære, althochdeutsch kanzellāri < spätlateinisch cancellarius = hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]:1. a) Kurzform von ↑ "Bundeskanzler" (1, 2):
welche Partei stellte den Kanzler?;
Dieser – Ministerpräsident, Premier(minister), Kanzler – bestimmt manchmal die Richtlinien der Politik mit Verbindlichkeit für die Minister (Bundesrepublik), manchmal besitzt er nur protokollarische Vorrechte (Fraenkel, Staat 291);
b) Kurzform von ↑ "Reichskanzler" (1, 2a, 2b):
Vom Eisernen Kanzler erzählt er auch, von Bismarck also (Kempowski, Zeit 78).
2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist.
3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule.
4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war.
Kạnz|ler, der; -s, - [mittelhochdeutsch kanzelære, althochdeutsch kanzellāri < spätlateinisch cancellarius = hoher Beamter, der insbesondere für die Ausfertigung von Staatsurkunden zuständig ist]:1. a) Kurzform von ↑ "Bundeskanzler" (1, 2):
welche Partei stellte den Kanzler?;
Dieser – Ministerpräsident, Premier(minister), Kanzler – bestimmt manchmal die Richtlinien der Politik mit Verbindlichkeit für die Minister (Bundesrepublik), manchmal besitzt er nur protokollarische Vorrechte (Fraenkel, Staat 291);
b) Kurzform von ↑ "Reichskanzler" (1, 2a, 2b):
Vom Eisernen Kanzler erzählt er auch, von Bismarck also (Kempowski, Zeit 78).
2. Beamter einer diplomatischen Vertretung, der für die Abwicklung administrativer Angelegenheiten zuständig ist.
3. leitender Beamter in der Verwaltung einer Hochschule.
4. (früher) hoher geistlicher Würdenträger, der mit der Ausfertigung öffentlicher Urkunden eines Herrschers betraut war.