Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kanzleisprache
Kanz|lei|spra|che, die:1. Form der deutschen Sprache im geschäftlichen Schriftverkehr (seit der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts) besonders in Urkunden, Akten und Rechtsvorschriften:
die kursächsische Kanzleisprache wurde durch Luthers Bibelübersetzung zur Grundlage der deutschen Schriftsprache.
2. ↑ "Amtssprache" (2).
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