Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
kameralistisch
ka|me|ra|lịs|tisch :1. (veraltet) staatswirtschaftlich; staatswissenschaftlich.
2. (Wirtschaft) die ↑ "Kameralistik" (2) betreffend:
»Soll« bedeutet in der kameralistischen Buchführung die Anweisung und »Ist« die Ausführung (Rittershausen, Wirtschaft 209).
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