Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Kabinett
Ka|bi|nẹtt, das; -s, -e [französisch cabinet, eigentlich = kleines Gemach, Nebenzimmer, wohl zu altfranzösisch cabine = Spielhaus, Herkunft ungeklärt]:1. a) (veraltet) abgeschlossener Beratungs- und Arbeitsraum, besonders an Fürstenhöfen;
b) kleinerer Museumsraum [für besonders wertvolle Objekte];
c) (österreichisch) kleines, einfenstriges Zimmer:
Das Kabinett vermietete meine Großmutter nach dem Wegzug meiner Tante (Girtler, Adler 18).
2. a) Kollegium der die Regierungsgeschäfte eines Staates führenden Ministerinnen und Minister:
ein Kabinett bilden;
die Kanzlerin stellt ihr neues Kabinett vor;
der Vorschlag wurde vom Kabinett gebilligt;
b) (früher) engster Beraterkreis eines Fürsten.
3. (DDR) Lehr- und Beratungszentrum:
ein polytechnisches Kabinett.
4. (nach dem deutschen Weingesetz) Wein der untersten Kategorie der Qualitätsweine mit Prädikat.
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