Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Justiziar
Jus|ti|zi|ar, Jus|ti|ti|ar, der; -s, -e [mittellateinisch justitiarius = Richter]:1. für alle Rechtsangelegenheiten zuständiger Mitarbeiter eines Unternehmens, einer Behörde, eines Verbandes o. Ä.:
Hier war er Justitiar im preußischen Innenministerium (Welt 17. 10. 64, 2).
2. (früher) Gerichtsherr in der Patrimonialgerichtsbarkeit.
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Justiziar