Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
juristisch
ju|rịs|tisch :a) die Rechtswissenschaft, die Rechtsprechung betreffend:
eine juristische Abhandlung, Ausbildung;
die juristische Fakultät einer Universität;
b) den Vorschriften der Rechtswissenschaft, Rechtsprechung genau entsprechend, ihre Mittel anwendend:
juristische Argumente, Finessen;
juristisch argumentieren, denken.
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