Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Junktim
Jụnk|tim, das; -s, -s [substantiviert aus lateinisch iunctim = vereinigt, zu: iungere (2. Partizip: iunctum) = verbinden, verknüpfen] (Diplomatie, Politik):[wegen innerer Zusammengehörigkeit notwendige] Verknüpfung zweier oder mehrerer vertraglicher Abmachungen, Gesetzesvorlagen o. Ä., die nur zusammen beschlossen werden oder Gültigkeit haben können:
zwei Verträge in ein Junktim binden, in einem Junktim verknüpfen;
Sie halten das Junktim zwischen Wiedervereinigung und Freiheit für eine schlechte Politik (Zeit 19. 6. 64, 24);
Damit griff er an … das Junktim des Interzonenhandels mit dem ungestörten Personen- und Güterverkehr nach Westberlin (Welt 11. 1. 64, 1).
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