Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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jung
jụng [mittelhochdeutsch junc, althochdeutsch jung, gemeingermanisch Weiterbildung eines gleichbedeutenden indogermanischen Adjektivs]:1. (von Menschen, Tieren, Pflanzen) noch kein hohes Lebensalter habend; sich noch in der Entwicklung oder gerade am Ende der Entwicklung befindend:
ein junger Mann;
junge Hunde;
ein junges Bäumchen;
ein Gedicht des jungen Goethe;
die jungen Leute von heute;
ein junger Abgeordneter;
für diese Tätigkeit ist sie noch zu jung;
sie ist sehr jung (als sie noch sehr jung war) gestorben;
jung (in jungen Jahren) verheiratet, vermählt, gefreit;
Aber die unbezahlbare Ausstrahlung … hatte sie diesen jungen Dingern voraus (Dorpat, Ellenbogenspiele 171);
einer der schönsten Momente meines jungen (noch nicht viele Jahre zählenden) Lebens (Remarque, Obelisk 24);
Können die Älteren uns Junge nicht anerkennen? (Hörzu 15, 1973, 142);
Der Mann ist auch nicht der Jüngste (ist schon älter, schon in fortgeschrittenem Alter, schon ziemlich alt; Döblin, Alexanderplatz 122);
R wir werden alle/man wird auch nicht jünger; so jung kommen wir nicht mehr zusammen (ermunternde Aufforderung, bei einem geselligen Beisammensein noch zu verweilen, noch etwas zu trinken); jung gewohnt, alt getan (was jemandem in der Kindheit, Jugend angewöhnt wurde, das fällt ihm später nicht schwer);
☆ Jung und Alt (1. jedermann. 2. Junge und Alte);
von jung auf (↑ "klein" [2 b]).
2. a) (im Vergleich zu einem anderen, zu anderen) die geringere, die geringste Anzahl von Lebensjahren habend:
die junge Generation;
der junge [Herr] Meier (umgangssprachlich; der Sohn des alten Herrn Meier);
mein jüngerer Bruder;
unsere jüngste Tochter;
unser Jüngster (unser jüngster Sohn);
die Jüngeren unter euch können das nicht wissen;
(als Ergänzung bei Eigennamen): Lucas Cranach der Jüngere (Abk.: d. J.);
b) (umgangssprachlich scherzhaft) ein bestimmtes, noch nicht hohes Alter habend:
die siebzehn Jahre junge Schauspielerin.
3. das Aussehen, Auftreten, die Wirkung, Ausstrahlung, die innere Verfassung eines noch nicht im mittleren oder höheren Lebensalter stehenden Menschen besitzend; jung (1) wirkend; jugendlich frisch:
sie ist jung geblieben, fühlt sich noch sehr jung;
er sieht jünger aus als seine Frau;
Sport erhält jung;
sie ist mit den Kindern, Enkeln wieder jung geworden (hat … wieder jugendlichen Elan bekommen);
Hanna, die zart und jung aussah wie nie zuvor (Bachmann, Erzählungen 116);
R man ist so jung, wie man sich fühlt. (nicht die Zahl der Lebensjahre ist für die Verfassung eines Menschen ausschlaggebend, sondern das Maß an Energie und Lebensfreude, das er noch besitzt).
4. a) noch nicht lange, sondern erst seit Kurzem vorhanden, bestehend:
ein junger Staat;
eine junge Ehe;
das Spiel ist eine der jüngsten (neuesten) Sportarten;
das junge (frische) Laub, Grün;
der junge Tag (gehoben; der Morgen);
zum Nutzen der jungen Freundschaft (Grass, Hundejahre 43);
b) noch nicht lange zurückliegend; eben erst vergangen:
ein Ereignis der jüngsten Vergangenheit;
die Entdeckung ist jüngeren Datums (liegt noch nicht weit zurück);
in jüngster Zeit;
c) ☆ das Jüngste Gericht (↑ 1"Gericht" [2]);
der Jüngste Tag (↑ 1"Tag" [2 a]).
ein junger Mann;
junge Hunde;
ein junges Bäumchen;
ein Gedicht des jungen Goethe;
die jungen Leute von heute;
ein junger Abgeordneter;
für diese Tätigkeit ist sie noch zu jung;
sie ist sehr jung (als sie noch sehr jung war) gestorben;
jung (in jungen Jahren) verheiratet, vermählt, gefreit;
Aber die unbezahlbare Ausstrahlung … hatte sie diesen jungen Dingern voraus (Dorpat, Ellenbogenspiele 171);
einer der schönsten Momente meines jungen (noch nicht viele Jahre zählenden) Lebens (Remarque, Obelisk 24);
Der Mann ist auch nicht der Jüngste (ist schon älter, schon in fortgeschrittenem Alter, schon ziemlich alt; Döblin, Alexanderplatz 122);
R wir werden alle/man wird auch nicht jünger; so jung kommen wir nicht mehr zusammen (ermunternde Aufforderung, bei einem geselligen Beisammensein noch zu verweilen, noch etwas zu trinken); jung gewohnt, alt getan (was jemandem in der Kindheit, Jugend angewöhnt wurde, das fällt ihm später nicht schwer);
☆ Jung und Alt (1. jedermann. 2. Junge und Alte);
von jung auf (↑ "klein" [2 b]).
2. a) (im Vergleich zu einem anderen, zu anderen) die geringere, die geringste Anzahl von Lebensjahren habend:
die junge Generation;
der junge [Herr] Meier (umgangssprachlich; der Sohn des alten Herrn Meier);
mein jüngerer Bruder;
unsere jüngste Tochter;
die Jüngeren unter euch können das nicht wissen;
(als Ergänzung bei Eigennamen): Lucas Cranach der Jüngere (Abk.: d. J.);
b) (umgangssprachlich scherzhaft) ein bestimmtes, noch nicht hohes Alter habend:
die siebzehn Jahre junge Schauspielerin.
3. das Aussehen, Auftreten, die Wirkung, Ausstrahlung, die innere Verfassung eines noch nicht im mittleren oder höheren Lebensalter stehenden Menschen besitzend; jung (1) wirkend; jugendlich frisch:
sie ist jung geblieben, fühlt sich noch sehr jung;
er sieht jünger aus als seine Frau;
Sport erhält jung;
sie ist mit den Kindern, Enkeln wieder jung geworden (hat … wieder jugendlichen Elan bekommen);
Hanna, die zart und jung aussah wie nie zuvor (Bachmann, Erzählungen 116);
R man ist so jung, wie man sich fühlt. (nicht die Zahl der Lebensjahre ist für die Verfassung eines Menschen ausschlaggebend, sondern das Maß an Energie und Lebensfreude, das er noch besitzt).
4. a) noch nicht lange, sondern erst seit Kurzem vorhanden, bestehend:
ein junger Staat;
eine junge Ehe;
das Spiel ist eine der jüngsten (neuesten) Sportarten;
das junge (frische) Laub, Grün;
der junge Tag (gehoben; der Morgen);
zum Nutzen der jungen Freundschaft (Grass, Hundejahre 43);
b) noch nicht lange zurückliegend; eben erst vergangen:
ein Ereignis der jüngsten Vergangenheit;
die Entdeckung ist jüngeren Datums (liegt noch nicht weit zurück);
in jüngster Zeit;
c) ☆ das Jüngste Gericht (↑ 1"Gericht" [2]);
der Jüngste Tag (↑ 1"Tag" [2 a]).