Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Jagdschein
Jagd|schein, der:1. Ausweis, in dem die Berechtigung des Inhabers zur Ausübung der Jagd bescheinigt wird.
2. [bezieht sich darauf, dass der Inhaber eines Jagdscheins in seinem Revier jagen darf, was anderen verboten ist] (umgangssprachlich) [imaginärer] ↑ "Freibrief" (1) wegen [amtlich festgestellter und bescheinigter] Unzurechnungsfähigkeit:
der kann sich das erlauben, er hat ja den Jagdschein!
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