Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Investitur
In|ves|ti|tur, die; -, -en [mittellateinisch investitura = Einsetzung in ein Amt, eigentlich = Einkleidung, zu: investire, ↑ "investieren"]:1. Einweisung, Einsetzung in ein [geistliches] Amt:
die Investitur des Pfarrers in der katholischen Kirche;
die Investitur eines Universitätsrektors;
Ü Mao Tse-Tung, der … die Kontrolle der KP Chinas ohne Stalins Investitur erlangte (Fraenkel, Staat 52).
2. (im Mittelalter) feierliche Belehnung mit dem Bischofsamt durch den König.
3. (in Frankreich) Bestätigung des Ministerpräsidenten durch die Nationalversammlung.
4. (im älteren deutschen Recht) abschließender Akt der Eigentumsübertragung.
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