Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Interzession
In|ter|zes|si|on, die; -, -en [lateinisch intercessio = Bürgschaft; Einspruch]:1. (Rechtssprache) das Eintreten für die Schuld eines andern (z. B. durch Übernahme einer Bürgschaft).
2. (veraltet) ↑ "Intervention" (1).
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