Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Interventionsrecht
In|ter|ven|ti|ons|recht, das:Recht zu ↑ "intervenieren" (3):
ein Interventionsrecht beanspruchen;
»Wir billigen niemandem ein Interventionsrecht zu!« (W. Brandt, Begegnungen 252).
Sie können einen Link zu dem Wort setzen

Ansicht: Interventionsrecht