Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
$
%
&
-
2
3
A
B
C
D
E
F
G
H
[I]
J
K
L
M
N
O
P
Q
R
S
T
U
V
W
X
Y
Z
£
¥
Ł
Œ
Ɛ
Ʋ
Α
Β
Γ
Δ
Ε
Ζ
Η
Θ
Ι
Κ
Λ
Μ
Ν
Ξ
Ο
Π
Ρ
Σ
Τ
Φ
Χ
Ω
€
Interessenausgleich
In|te|r|ẹs|sen|aus|gleich, (seltener:) In|te|r|ẹs|sens|aus|gleich [ɪntə'rɛsn̩s|a̮usgla̮iç], der:Ausgleich zwischen unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b), die unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b) berücksichtigende ausgleichende Maßnahme:
eine Politik des Interessenausgleichs;
… entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, bei später von ihm geplanten Betriebsänderungen jeweils einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen (NJW 19, 1984, VI).
In|te|r|ẹs|sen|aus|gleich, (seltener:) In|te|r|ẹs|sens|aus|gleich [ɪntə'rɛsn̩s|a̮usgla̮iç], der:Ausgleich zwischen unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b), die unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b) berücksichtigende ausgleichende Maßnahme:
eine Politik des Interessenausgleichs;
… entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, bei später von ihm geplanten Betriebsänderungen jeweils einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen (NJW 19, 1984, VI).