Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
Interessenausgleich
In|te|r|ẹs|sen|aus|gleich, (seltener:) In|te|r|ẹs|sens|aus|gleich [ɪntə'rɛsn̩s|a̮usgla̮iç], der:Ausgleich zwischen unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b), die unterschiedlichen ↑ {{link}}Interessen{{/link}} (3 b) berücksichtigende ausgleichende Maßnahme:
eine Politik des Interessenausgleichs;
… entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Pflicht, bei später von ihm geplanten Betriebsänderungen jeweils einen Interessenausgleich mit dem Betriebsrat zu versuchen (NJW 19, 1984, VI).
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