Duden ‒ Das große Wörterbuch der deutschen Sprache
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Instrumentarium
In|s|t|ru|men|ta|ri|um, das; -s, …ien [mittellateinisch instrumentarium = Gesamtheit benutzter Werkzeuge]:1. (Fachsprache) Gesamtheit der als Ausrüstung für etwas, besonders für eine wissenschaftliche Tätigkeit, vorgesehenen, zur Verfügung stehenden ↑ {{link}}Instrumente{{/link}} (1):
das Instrumentarium einer Ärztin, eines Observatoriums;
Jedes dieser Einzelzimmer ist mit einem kompletten Instrumentarium für alle geburtshilflichen Eingriffe ausgestattet (Welt 1. 12. 62, 7).
2. (Musik) Gesamtheit der in den Kompositionen einer Epoche, eines Komponisten verwendeten oder der für eine musikalische Aufführung vorgesehenen Musikinstrumente:
die romantische Oper verlangt ein aufwendiges Instrumentarium;
Mit orffschem Instrumentarium zeigten die Kinder, was sie an Liedern und Rhythmen … gelernt hatten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 19);
Zum Instrumentarium zählen Akkordeon, Hackbrett, Bandoneon, Posaune, Banjo, Schalmei, Flöten, Whistles, Gitarre und Mandoline (NNN 9. 11. 85, 3).
3. (bildungssprachlich) Gesamtheit der für eine bestimmte Aufgabe, Tätigkeit, für die Erreichung eines bestimmten Ziels zur Verfügung stehenden Mittel, Möglichkeiten, Einrichtungen:
ein wirtschaftspolitisches Instrumentarium;
das Instrumentarium des Gesetzgebers;
den Regierungen steht heute ein umfangreiches Instrumentarium zur Steuerung des wirtschaftlichen Ablaufs zur Verfügung (Stamokap 19);
Die großen Instrumentarien der internationalen Entwicklungshilfe sind praktisch unwirksam (NZZ 12. 10. 85, 15).
In|s|t|ru|men|ta|ri|um, das; -s, …ien [mittellateinisch instrumentarium = Gesamtheit benutzter Werkzeuge]:1. (Fachsprache) Gesamtheit der als Ausrüstung für etwas, besonders für eine wissenschaftliche Tätigkeit, vorgesehenen, zur Verfügung stehenden ↑ {{link}}Instrumente{{/link}} (1):
das Instrumentarium einer Ärztin, eines Observatoriums;
Jedes dieser Einzelzimmer ist mit einem kompletten Instrumentarium für alle geburtshilflichen Eingriffe ausgestattet (Welt 1. 12. 62, 7).
2. (Musik) Gesamtheit der in den Kompositionen einer Epoche, eines Komponisten verwendeten oder der für eine musikalische Aufführung vorgesehenen Musikinstrumente:
die romantische Oper verlangt ein aufwendiges Instrumentarium;
Mit orffschem Instrumentarium zeigten die Kinder, was sie an Liedern und Rhythmen … gelernt hatten (Saarbr. Zeitung 10. 10. 79, 19);
Zum Instrumentarium zählen Akkordeon, Hackbrett, Bandoneon, Posaune, Banjo, Schalmei, Flöten, Whistles, Gitarre und Mandoline (NNN 9. 11. 85, 3).
3. (bildungssprachlich) Gesamtheit der für eine bestimmte Aufgabe, Tätigkeit, für die Erreichung eines bestimmten Ziels zur Verfügung stehenden Mittel, Möglichkeiten, Einrichtungen:
ein wirtschaftspolitisches Instrumentarium;
das Instrumentarium des Gesetzgebers;
den Regierungen steht heute ein umfangreiches Instrumentarium zur Steuerung des wirtschaftlichen Ablaufs zur Verfügung (Stamokap 19);
Die großen Instrumentarien der internationalen Entwicklungshilfe sind praktisch unwirksam (NZZ 12. 10. 85, 15).